Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden.
Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen.
Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Angebote sind freibleibend.
Die Preise verstehen sich ab Lager zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Verpackungskosten, Frachtkosten sowie Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers.
Können wir aufgrund höherer Gewalt, infolge unabwendbarer Umstände, wie beispielsweise schlechtes Wetter, Arbeitermangel, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Energiemangel, Ausfall von Transportfahrzeugen, Mobilmachung, Krieg sowie sonstiger, ähnlich schwerwiegender Betriebsstörungen auch verbindlich angegebene Fristen nicht einhalten, kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen, nach deren Ablauf er durch eingeschriebene Erklärung vom Vertrag zurücktreten kann, wenn er wegen der Lieferverzögerung kein Interesse an der Lieferung hat.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden können.
Bei sämtlichen Lieferungen - auch bei CIF oder FOB Lieferungen oder Selbstabholung - geht die Transportgefahr auf den Kunden über, sobald die Ware das jeweilige Lieferwerk oder das Lager von uns verlassen hat oder einem Beförderungsmittel, einschließlich unserer eigenen Transportmittel, einem Spediteur oder Frachtführer auf dem Werks- oder Lagergrundstück übergeben ist, und zwar ohne Rückicht darauf, wer die Frachtkosten trägt.
Unsere Rechnungen sind umgehend nach Erhalt der Ware in bar oder auch mittels Banküberweisung ohne Abzug zu begleichen, sofern im Einzelfall keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Zahlungen werden zunächst auf ungesicherte, ansonsten auf die ältesten Forderungen, Zinsen und Kosten zuerst angerechnet.
Wir sind nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel in Zahlung zu nehmen. Nehmen wir solche dennoch an, so geschieht dies nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Eingangs sowie unter Berechnung der Inkasso- und Diskontspesen. Auch die Weitergabe und Prolongation gelten nicht als Kaufpreiserfüllung. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlage der in Zahlung gegebenen Urkunden.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf demselben Liefervertrag beruht.
Bei Zielüberschreitung sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der Sätze, die wir selbst für aufgenommene Kredite zahlen müssen, mindestens jedoch in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen gegen den Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte im normalen Geschäftsverkehr angehalten, eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm nicht gestattet. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits mit Abschluss des Vertrages über die Weiterveräußerung an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an.
Der Kunde hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit interveniert werden kann.
Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir die Herausgabe unserer Vorbehaltsware verlangen. Die Rücknahme der Ware gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn, dass der Rücktritt von uns
schriftlich erklärt wird.
Bei Einmalverträgen (Einmalbestellung von Ware, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt durch unseren Kunden, den Besteller, insgesamt abgerufen sein muss, damit sie nach dem Abruf an unseren Kunden geliefert wird) stellen wir unserem Kunde 5% des Gesamtwerts des Warenbestellung pro Monat als Zwischenlagerungskosten in Rechnung und der Kunde ist verpflichtet, diese gemäß unserer obigen Zahlungsbedingungen zu begleichen, wenn der Kunde die Ware 3 Monate (kostenfreie Lagerungszeit) nach Ablauf des vereinbarten Lieferungsdatums noch nicht abgerufen hat. Stichtag für den Beginn der Berechnung von Zwischenlagerungskosten ist der Tag, der dem letzten Tag der kostenfreien Lagerungszeit folgt. Eine Anrechnung von Zwischenlagerungskosten auf den zu zahlenden Kaufpreis/Auftragswert der Waren erfolgt nicht.
Bei Rahmenlaufzeitverträgen (Bestellungen, die für eine bestimmte Rahmenlaufzeit vorgenommen werden und mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Teilabrufe zur Lieferung aus der Bestellung vorsehen) stellen wir unserem Kunden 100% des Kaufpreises/Auftragswertes des letzten Teils der Bestellung in Rechnung und der Kunde ist verpflichtet, diese gemäß unserer obigen Zahlungsbedingungen zu begleichen, der durch den Kunde auch 3 Monate nach Ablauf des Abrufdatums für jenen letzten Teil noch nicht abgerufen worden ist. Der Betrag ist unabhängig davon zu begleichen, ob der letzte Teil durch den Kunden noch abgerufen wird. Jener Betrag fällt nicht an und wird nicht Rechnung gestellt, sofern und soweit der Kunde den Kaufpreis/Auftragswert für jenen letzten Teil der Bestellung bereits beglichen haben sollte.
Wir übernehmen gegenüber dem Kunden für von uns gelieferte Geräte und Komponenten, ausgenommen jedoch Verschleiß- und Verbrauchsteile sowie Systembeschreibung und eventuell mitgelieferte Software (Waren), die Gewährleistung für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Gerätetyps entsprechende Fehlerfreiheit für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Rechnungsstellung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Der Kunde hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel oder Fehlbestände müssen innerhalb von sieben Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Andernfalls gilt die gesamte Lieferung insoweit als genehmigt. Für Mängel, die vor dem Einbau oder der Verarbeitung hätten festgestellt werden können, entfallen nach der Verarbeitung oder dem Einbau sämtliche Gewährleistungs-ansprüche.
Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf zugesicherte Eigenschaften der Ware und auf ihre Fehlerfreiheit hinsichtlich Material und Verarbeitung nach dem jeweiligen Stand der Technik. Eine Gewährlei-stungspflicht wird nicht ausgelöst durch unwesentliche Abweichungen in Farbe, Abmessung und/oder anderen Qualitäts- und Leistungs-merkmalen der Ware.
Eine Gewährleistungspflicht besteht jedoch nur, wenn ein Mangel trotz ordnungsgemäßer und in Übereinstimmung mit etwaigen Anleitungen durchgeführter Anwendung, Pflege, Wartung, normaler Beanspruchung und unter Einsatz qualifizierten Personals durch den Kunden eingetreten ist und nicht auf natürlichem Verschleiß oder der Korrosion einzelner Teile oder unfachmännischer Reparaturen oder Umbauten von fremder Hand beruht. Das Gleiche gilt für nicht von uns zu vertretende Schäden äußerer oder mechanischer Art bzw. durch Umwelteinflüsse, ausgelöst insbesondere durch Feuchtigkeit, unzuträgliche Temperaturen, Stromschlag u.a.
Zur Rücksendung der gerügten Ware ist der Kunde nur befugt, nachdem er vorher unsere ausdrückliche Zustimmung (insbesondere eine Rücksendungsnummer) eingeholt hat. Die gerügte Ware muss in der Originalverpackung oder, sollte diese nicht mehr zur Verfügung stehen, in einer ebenso sicheren Verpackung an uns kostenfrei eingesandt werden. Der Rücksendung müssen eine Fehlerbeschreibung sowie die Unterlagen beigefügt werden, aus denen sich der Kauf und Berechtigung des Gewährleistungsanspruches ergeben (insbesondere Lieferscheine und Rechnungen).
Begründete und ordnungsgemäß gerügte Mängel verpflichten uns nach unserer freien Wahl, entweder die Mängel zu beseitigen oder die fehlerhafte Ware oder den fehlerhaften Teil innerhalb einer angemessenen Lieferfrist umzutauschen. In sämtlichen Fällen trägt der Kunde das Transportrisiko für Hin- und Rücksendung. Die infolge berechtigter Mängelrüge entstehenden Arbeits- und Materialkosten tragen wir. Wir tragen auch die Kosten für die Rücksendung an den Kunden, wenn dieser die betreffende Ware an uns frei Haus eingeschickt hat.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen des Ersatzes von Mängelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen, wenn wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
Beratung des Kunden, insbesondere über die Verwendung der Ware, erfolgt ohne Gewähr. Für eine Eignung der Ware für bestimmte Maschinen und Anlagen haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zusichern.
Schadenersatzansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund auch immer, auch solche aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, wenn wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben bzw. uns eine Haftung wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften trifft. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z. B. bei Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn.
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen, auch frachtfreie, ist Mönchengladbach. Dies gilt auch für Verpflichtungen des Kunden einschließlich Zahlung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten im Zusammenhang mit Liefergeschäften oder sonstigen Leistungen ist Mönchengladbach.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder wenn die Lieferung ins Ausland erfolgt.
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten sich Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde und wir werden die ungültigen Vorschriften durch neue Bestimmungen ersetzen, die rechtlich zulässig sind und dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und
Zweck so nah wie möglich kommen.
Mönchengladbach, im August 2007